Hier mein Senf zum Thema “gemeinsame Netzpolitik” und Internet wie es der Innenminister meint und wie es auch hier diskutiert wird. Mich wundert es, dass es die Netzgemeinde (?) so überrascht und wohlwollend aufnimmt. Dieses Schäuble-Abziehbild argumentiert da unverhohlen über Zensur, Regulation, Staatsmonopole, Markteinschränkungen, Steuerhinterziehung und Wahlfälschungen. Massenentlassungen nicht zu vergessen. Aber wir sind ja schon froh, wenn man sich, zumindest dem Eindruck nach, mit uns beschäftigt. Ich kann dazu nur sagen:
“Seid ihr alle besoffen, oder glotzt ihr zuviel WM?”
Ich streich einfach mal die Sätze, die ich für überflüssiges Geplänkel halte, unterstreiche die guten und fasse dann die Substanz zusammen:
“14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft
These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie
unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung.
Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.
Ja. Genau. Also schonmal eine eigentlich unnötige These. (Da waren es nur noch 13)
These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten:
Wir sollten – soweit als möglich – auf das bestehende Recht zurückgreifen und
Selbstregulierungskräfte stärken.
D..h.: wir brauchen mehr Gesetze für das Netz.
Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten,dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.
D.h. z.B. die internationale Firma Apple darf kein Geld für die Apps des iPad verdienen, denn dann verdienen unsere Freunde vom Bertelsmann und Springer nix mehr. Google darf nicht alles darstellen, sondern nur das, was wir wollen. Das Netz war immer technikneutral. Erinnert Euch an Netscape? Einst Quasimonopol, heute Geschichte. Weil das Netz selbst für Offenheit gesorgt hat. Dazu braucht es keinen Staat.
These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden
Freiheitsrechten Privater ermöglichen
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf
Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im
Internet ist das Phänomen „persönlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.
D.h.: wir brauchen mehr Gesetze zur Regulierung des Internets, da sein zivilrechtliches Instrumentarium ja (s.o.) nicht ausreicht. Eine überflüssige These mehr (nun sinds noch 11).
These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände.
D.h. Wir müssen staatliche technische Strukturen entwickeln, die Teile des Internets in unserem Interesse regulieren und ggf. zensieren können. Außerdem haben wir das Thema Technik überhaupt nicht verstanden und wollen es mal erklärt bekommen.
Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer.
das ist ein völlig sinnfreier Satz. Der Mann oder seine Berater haben echt überhaupt keine Ahnung wovon sie da reden.
Dafür brauchen wir mehr Verfügungsgewalt über unseren virtuellen Hausrat.
Ah! Die Erklärung: “wir wollen alles/Geschichte/Fakten/Entscheidungen/Prozesse/Wahrheiten was wir im Netz haben selbst löschen können, damit ihr es später nicht dummerweise wieder findet und es gegen uns verwenden könnt. Oder besser: unsere Suchmaschine CD-GUgle.de zeigt nur das, was Ihr sehen sollt. Welcome back to TV.
Dies ist gegenwärtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhängig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Möglichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“.
Ich schreib auf “Wer kennt wen” nur dass rein, was ich dort reinschreiben will. Ich schreib bei “Xing” nur das rein, was dort stehen soll und ins Blog ebenso. Wovon reden die hier zum Kuckuck eigentlich schon wieder. Das ist so ein Pseudo-ich weiss Bescheid-Geschreibsel was den Eindruck von Wissen vermitteln soll, um dem dummen Internetausdrucker die Sicherheit vorzutäuschen, die hätten diese böse Sache Internet auch wirklich verstanden. Wählerstimmen, Quote, nix anderes.
Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.
“bessere Online-Möglichkeiten”? Was ist das denn? Ne Homepage wo man sich beschweren kann, oder was?
These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen
Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse.
Also zum einen ist das Netz ja nicht anonym. Zum anderen kann das Netz anonym sein. Der Standarduser ist aber nicht anonym, selbst wen er es meint. Die Freiheit anonym zu bleiben ist eine der herausragenden Grundeigenschaften des Netzes und damit etwas was es beizubehalten gilt. Das will unser Minister aber nicht.
Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben.
Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter
Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschäfte brauchen immer bekannte Gläubiger und Schuldner.
D.h. Böse Jungs müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir bestimmen, wer die bösen Jungs sind.
These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen
Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter.
Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit
Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei
Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.
Gut, gut. Also das ist mal eine These, die ganz clever gemacht ist. Sie täuscht “Befreiung” vor und meint “Überwachung”. Denn hier will der Staat sicher “nach Augenmaß exkulpieren”. Außerdem entscheidet der Staat über “Zumutbarkeit” und “Verkehrssicherheit”, was auch nix anderes als Zensurstrukturen bedeutet.
Verbotene Seiten sind inhaltlich nicht “enthaftbar”, wohl aber deren Verkehrssicherheit. Bedeutet das konkret: Provider sind nicht haftbar für die Inhalte der User? Nutzt ein User verbotene Seiten, bei denen er sich identifiziert hat, haftet der Provider nicht? Das bedeutet: das Internet braucht einen Identifizierungszugang (der vom Staat — natürlich — überwacht wird. Hm, klingt für mich nicht sehr Netzpolitisch).
These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen
Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.
da fällt mir nur ein echtes *lol* ein: Zugang zum Internet ist ein “Grundrecht”. Soweit in Ordnung. “Augenmaß” heisst immer “wir schränken Freiheiten ein, denn wir entscheiden was gut für Euch ist”. Gleichzeitig haben wir Schiss, dass die Mega-Kohle, die man mit dem Netz verdienen kann, unseren Wirtschaftslobbyisten, für die wir es jetzt gerade regulieren müssen, flöten geht. Geh weiter, Minister!
These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen
Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem
mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Was soll diese These? Staat=mehr Eingriff ins Netz. Nix Neues zum Rest, These entfällt. (10). Inklusive dieser These hebt der Minister jetzt richtig ab, wahrscheinlich hat er sich zuviel und zu lange mit leeren Geblödel abgeben müssen:
These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen
Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der
Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben – wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.
Der Staat zensiert. Der Staat schaut — nur so nebenbei — auch noch Deine Festplatte an. Du gehst in den Knast!
These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern
Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen können. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs– und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.
Was ist das für ne These? Sollte eher eine Mitteilung an den Haushalt sein: kauft uns Computer und liefert uns Fachleute die das wissen, was wir nicht wissen. (verbleiben noch 9).
These 11 – Technologische Souveränität wahren
Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fördert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT– und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen.
Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere
Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können.
Die Freiheit wird am Hindukusch ausländischen Computerexperten verteidigt. Das Weißbuch der Bundeswehr des Jahres 2011 wird um die “Wahrung der Handelsrechte auch im Internet” ergänzt. Bundespräsident Westerwelle wird es in einem Anfall von Menschengüte einem ARD-Reporter im Jahre 2018 auf dem Weg von Silicon Valley nach St. Petersburg erwähnen und tritt aus Empörung über die Reaktionen der Politik und der Medien zurück. Was für Spacken!
These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen
Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen
Staatsverständnis folgen.
Wenn wir mal das Netz reguliert haben, kriegt ihr das was wir wollen.
Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfüllt werden soll, müssen wir uns am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientieren.
Gesundheits– und Bildungssystem kostet nur unnötig Geld. Unsere Lobby will, dass Ihr euch selbst verarztet und selber schult. Auf Eure Kosten!
Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen können Beteiligungen von Verbänden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ergänzen.
Unsere Wahlautomaten machen für Euch das richtige Kreuz. Petitionen macht ihr bei uns. Ihr interessiert uns immer noch nicht.
Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur– und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden.
Bildungsauftrag…hab ich doch gesagt…Gesundheit fehlt noch…
Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten für ein Online-Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.
Also entweder zahl ich, oder…moment…ich?
These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten
Elektronische Behördendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten,
wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung. Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behördenangelegenheiten. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere
Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar– und
Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung muss als zusätzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkömmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist
Heisst: solange uns noch die Internetausdruckergeneration — hauptsächlich — wählt, behalten wir ein paar Angestellte in den Bürgerämtern. Ansonsten läuft alles über unser Netz. Unternehmen von denen wir Spenden erhalten, oder in deren Aufsichtsräten wir sitzen dürfen ihre Steuern über unsere Spezialkanäle völlig unbeobachtet abwickeln.
These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten
Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten.
Genau: Ihr müsst unsere Computer und unser Netz verwenden. Eure Abhängigkeit muss gewahrt werden. Nur wir blicken dann noch durch. Kein anderer!
Staatliche IT-Systeme müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität und
Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des in das staatliche Angebot. Bürgers
Wir werden Euch nachdem wir das Netz regulieren wieder so lange gequirlte Propagandascheisse in Eure Hirne quetschen, dass Ihr uns alles glauben werdet. so wie Eure Väter und Großväter auch schon!
Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bürger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht berücksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.
Wir werden _alle_ Eure Bürgerrechte in Fetzen reissen!
Berlin, den 22. Juni 1933 2010
Dr. Thomas de Maizière
Bundesminister des Innern”
Zusammenfassung im L33tspeech:
14 Thesen:
4 Thesen: blabla
10 Thesen: Zensur, Regulation, Staatsmonopol Internet
3 Thesen: Wir entlassen die Verwaltung, Schule über PC, Theater kann man auch als Spiel bei uns runterladen.
Ein katastrophales Armutszeugnis unserer momentanen demokratischen Situation. Der Text vom Minister ist eine Kriegserklärung an die Freiheit aller Bürger, denn es geht nicht nur um die Regulierung des bestehenden Internets, es geht auch um die Einschränkung des Bürgers in Richtung Staat. Hier verdeutlicht eine politische Klasse, dass sie mit dem Bürger nichts mehr zu tun haben will, außer dessen Arbeits– und Finanzkraft. Es ist un..glaub…lich!