alles Unsinn…ich bin müde

eigentlich war ich immer unpolitisch

Archive for the ‘raubrittertum’ tag

#pdn, #Netzpolitik und #Innenminister einfach Unglaublich!

leave a comment

Hier mein Senf zum Thema “gemein­same Netz­po­li­tik” und Inter­net wie es der Innen­mi­nis­ter meint und wie es auch hier dis­ku­tiert wird. Mich wun­dert es, dass es die Netz­ge­meinde (?) so über­rascht und wohl­wol­lend auf­nimmt. Die­ses Schäuble-Abziehbild argu­men­tiert da unver­hoh­len über Zen­sur, Regu­la­tion, Staats­mo­no­pole, Markt­ein­schrän­kun­gen, Steu­er­hin­ter­zie­hung und Wahl­fäl­schun­gen. Mas­sen­ent­las­sun­gen nicht zu ver­ges­sen. Aber wir sind ja schon froh, wenn man sich, zumin­dest dem Ein­druck nach, mit uns beschäf­tigt. Ich kann dazu nur sagen:

Seid ihr alle besof­fen, oder glotzt ihr zuviel WM?”

Ich streich ein­fach mal die Sätze, die ich für über­flüs­si­ges Geplän­kel halte, unter­strei­che die guten und fasse dann die Sub­stanz zusammen:

14 The­sen zu den Grund­la­gen einer gemein­sa­men Netz­po­li­tik der Zukunft

These 1 – Bewusst­sein für gemein­same Werte schär­fen
Gemein­same Werte sind das Fun­da­ment unse­res Zusam­men­le­bens – je stär­ker sie
unser Bewusst­sein und Han­deln bestim­men, desto weni­ger brau­chen wir staat­li­che Ein­fluss­nahme und Regle­men­tie­rung.
Unser Men­schen­bild und unsere Werte prä­gen auch die Ein­stel­lung zum Inter­net. Wir soll­ten uns an den Wer­ten der Frei­heit, Selbst­be­stim­mung und Eigen­ver­ant­wor­tung, dem Gebot des gegen­sei­ti­gen Respekts und der Rück­sicht­nahme sowie der Chan­cen­gleich­heit und Soli­da­ri­tät orientieren.

Ja. Genau. Also schon­mal eine eigent­lich unnö­tige These. (Da waren es nur noch 13)

These 2 – Rechts­ord­nung mit Augen­maß wei­ter­ent­wi­ckeln
Bei der Gestal­tung und Wei­ter­ent­wick­lung der Ord­nung im Netz sind fol­gende Prin­zi­pien zu beach­ten:

Wir soll­ten – soweit als mög­lich – auf das beste­hende Recht zurück­grei­fen und
Selbst­re­gu­lie­rungs­kräfte stärken.

D..h.: wir brau­chen mehr Gesetze für das Netz.

Bei der dar­über hin­aus not­wen­di­gen Wei­ter­ent­wick­lung des Rechts ist dar­auf zu achten,dass die Rechts­ord­nung ent­wick­lungs­of­fen für Inno­va­tion und Fort­schritt bleibt, tech­nik­neu­tral aus­ge­stal­tet wird und Gesetze auf­grund von Ein­zel­fäl­len ver­mie­den wer­den. Die Ent­wick­lung von natio­na­lem, supra­na­tio­na­lem und inter­na­tio­na­lem Recht muss Hand in Hand gehen.

D.h. z.B. die inter­na­tio­nale Firma Apple darf kein Geld für die Apps des iPad ver­die­nen, denn dann ver­die­nen unsere Freunde vom Ber­tels­mann und Sprin­ger nix mehr. Google darf nicht alles dar­stel­len, son­dern nur das, was wir wol­len. Das Netz war immer tech­nik­neu­tral. Erin­nert Euch an Net­scape? Einst Qua­si­mo­no­pol, heute Geschichte. Weil das Netz selbst für Offen­heit gesorgt hat. Dazu braucht es kei­nen Staat.

These 3 – Freie Ent­fal­tung im Netz und Aus­gleich zwi­schen kol­li­die­ren­den
Frei­heits­rech­ten Pri­va­ter ermög­li­chen
Jeder hat das Recht auf freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit im Inter­net. Es ist auf
Wis­sens­ver­meh­rung und soziale Teil­habe gerich­tet
. Durch die freie Ent­fal­tung im
Inter­net ist das Phä­no­men „per­sön­li­cher“ Daten­macht ent­stan­den. Sie muss daher stär­ker mit den Per­sön­lich­keits­rech­ten ande­rer zum Aus­gleich gebracht wer­den. Die freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit im
Inter­net lässt sich jedoch nicht durch das klas­si­sche Daten­schutz­recht im Sinne eines Ver­bots mit Erlaub­nis­vor­be­halt begren­zen. Für den gebo­te­nen Aus­gleich müs­sen wir zuvör­derst soziale Regeln ent­wi­ckeln. Der Staat sollte zur Ergän­zung in ers­ter Linie sein zivil­recht­li­ches Instru­men­ta­rium zur Ver­fü­gung stellen.

D.h.: wir brau­chen mehr Gesetze zur Regu­lie­rung des Inter­nets, da sein zivil­recht­li­ches Instru­men­ta­rium ja (s.o.) nicht aus­reicht. Eine über­flüs­sige These mehr (nun sinds noch 11).

These 4 –Selbst­be­stim­mung und Eigen­ver­ant­wor­tung stär­ken
Selbst­be­stim­mung und Eigen­ver­ant­wor­tung der Nut­zer müs­sen gestärkt wer­den. Die Kon­trolle des Ein­zel­nen über sein Han­deln in der digi­ta­len Welt muss gewahrt blei­ben. Wir brau­chen hierzu mehr Auf­klä­rung über die Abläufe im Inter­net, Mög­lich­kei­ten der eigen­ver­ant­wort­li­chen Selbst­kon­trolle und die daten­schüt­zende Qua­li­tät von Diens­ten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elek­tro­ni­schen Iden­ti­tä­ten und bei der Steue­rung eige­ner IT-Systeme sowie ver­netz­ter Alltagsgegenstände.

D.h. Wir müs­sen staat­li­che tech­ni­sche Struk­tu­ren ent­wi­ckeln, die Teile des Inter­nets in unse­rem Inter­esse regu­lie­ren und ggf. zen­sie­ren kön­nen. Außer­dem haben wir das Thema Tech­nik über­haupt nicht ver­stan­den und wol­len es mal erklärt bekommen.

Mehr Wett­be­werb im Netz stärkt Selbst­be­stim­mung und Eigen­ver­ant­wor­tung der Nutzer.

das ist ein völ­lig sinn­freier Satz. Der Mann oder seine Bera­ter haben echt über­haupt keine Ahnung wovon sie da reden.

Dafür brau­chen wir mehr Ver­fü­gungs­ge­walt über unse­ren vir­tu­el­len Hausrat.

Ah! Die Erklä­rung: “wir wol­len alles/Geschichte/Fakten/Entscheidungen/Prozesse/Wahrheiten was wir im Netz haben selbst löschen kön­nen, damit ihr es spä­ter nicht dum­mer­weise wie­der fin­det und es gegen uns ver­wen­den könnt. Oder bes­ser: unsere Such­ma­schine CD-GUgle.de zeigt nur das, was Ihr sehen sollt. Wel­come back to TV.

Dies ist gegen­wär­tig in vie­len Berei­chen nicht gege­ben, etwa weil Dienste von einer bestimm­ten Platt­form abhän­gig sind oder weil es beim Umzug zwi­schen sozia­len Netz­wer­ken keine Mög­lich­keit gibt, „sei­nen Daten­be­stand mitzunehmen“.

Ich schreib auf “Wer kennt wen” nur dass rein, was ich dort rein­schrei­ben will. Ich schreib bei “Xing” nur das rein, was dort ste­hen soll und ins Blog ebenso. Wovon reden die hier zum Kuckuck eigent­lich schon wie­der. Das ist so ein Pseudo-ich weiss Bescheid-Geschreibsel was den Ein­druck von Wis­sen ver­mit­teln soll,  um dem dum­men Inter­net­aus­dru­cker die Sicher­heit vor­zu­täu­schen, die hät­ten diese böse Sache Inter­net auch wirk­lich ver­stan­den. Wäh­ler­stim­men, Quote, nix anderes.

Wir soll­ten die Aus­übung der beste­hen­den Betrof­fe­nen­rechte, wie z. B. das Recht auf Aus­kunft oder das Recht auf Wider­spruch, ins­ge­samt ver­ein­fa­chen, indem wir hier­für bes­sere Online-Möglichkeiten schaffen.

bes­sere Online-Möglichkeiten”? Was ist das denn? Ne Home­page wo man sich beschwe­ren kann, oder was?

These 5 – Anony­mi­tät und Iden­ti­fi­zier­bar­keit abwä­gen
Der freie Bür­ger zeigt sein Gesicht, nennt sei­nen Namen, hat eine Adresse.

Also zum einen ist das Netz ja nicht anonym. Zum ande­ren kann das Netz anonym sein. Der Stan­dar­du­ser ist aber nicht anonym, selbst wen er es meint. Die Frei­heit anonym zu blei­ben ist eine der her­aus­ra­gen­den Grund­ei­gen­schaf­ten des Net­zes und damit etwas was es bei­zu­be­hal­ten gilt. Das will unser Minis­ter aber nicht.

Gleich­zei­tig sind wir es gewohnt, im All­tag grund­sätz­lich unbe­ob­ach­tet zu han­deln. Bei­des muss auch im Inter­net nor­mal blei­ben. Eine schran­ken­lose Anony­mi­tät kann es jedoch im Inter­net nicht geben.
Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Anfor­de­run­gen an die Iden­ti­fi­zie­rung unter
Wah­rung des
Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­sat­zes danach aus­ge­stal­tet sind, wel­chem Zweck sie dient, wel­che Grund­rechte betrof­fen sind, ob der Betrof­fene sich im pri­va­ten, sozia­len oder öffent­li­chen Berei­chen des Inter­nets bewegt und ob er einen Anlass für die Iden­ti­fi­zie­rung gege­ben hat. Wich­tige Rechts­ge­schäfte brau­chen immer bekannte Gläu­bi­ger und Schuld­ner.

D.h. Böse Jungs müs­sen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. Wir bestim­men, wer die bösen Jungs sind.

These 6 – Ver­ant­wor­tung zwi­schen Anbie­tern und Nut­zern gerecht auf­tei­len
Neben den Nut­zern haben auch Anbie­ter eine eigene Ver­ant­wor­tung, zur Sicher­heit des Net­zes. Die jewei­lige Ver­ant­wor­tung rich­tet sich nach den jewei­li­gen Risi­ken und der Zumut­bar­keit für den Ein­zel­nen und die Anbie­ter.
Für gefahr­ge­neigte Ange­bote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Ver­kehrs­si­cher­heit“ eine Gefähr­dungshaf­tung mit
Exkul­pa­ti­ons­mög­lich­keit oder Beweis­last­um­kehr in Betracht gezo­gen wer­den. Bei
Berück­sich­ti­gung aner­kann­ter Sicher­heits­stan­dards oder zer­ti­fi­zier­ter Ver­fah­ren, etwa bei elek­tro­ni­schen Iden­ti­tä­ten, könnte diese Haf­tung redu­ziert werden.

Gut, gut. Also das ist mal eine These, die ganz cle­ver gemacht ist. Sie täuscht “Befrei­ung” vor und meint “Über­wa­chung”. Denn hier will der Staat sicher “nach Augen­maß exkul­pie­ren”. Außer­dem ent­schei­det der Staat über “Zumut­bar­keit” und “Ver­kehrs­si­cher­heit”, was auch nix ande­res als Zen­sur­struk­tu­ren bedeutet.

Ver­bo­tene Sei­ten sind inhalt­lich nicht “ent­haft­bar”, wohl aber deren Ver­kehrs­si­cher­heit. Bedeu­tet das kon­kret: Pro­vi­der sind nicht haft­bar für die Inhalte der User? Nutzt ein User ver­bo­tene Sei­ten, bei denen er sich iden­ti­fi­ziert hat, haf­tet der Pro­vi­der nicht? Das bedeu­tet: das Inter­net braucht einen Iden­ti­fi­zie­rungs­zu­gang (der vom Staat — natür­lich — über­wacht wird. Hm, klingt für mich nicht sehr Netzpolitisch).

These 7 – Staat­li­che Grund­ver­sor­gung sicher­stel­len
Das Inter­net ist eine Basis­in­fra­struk­tur unse­res Zusam­men­le­bens gewor­den. Der Staat hat eine Ver­ant­wor­tung dafür, dass das Inter­net flä­chen­de­ckend zur Ver­fü­gung steht und sichere Basisdienste bereit­ge­stellt wer­den. Daten­si­cher­heit ist eine zen­trale Her­aus­for­de­rung für die Zukunft. Bei der Wahl der regu­la­to­ri­schen Mit­tel und der Fest­le­gung der kon­kre­ten Anfor­de­run­gen sollte der Staat aller­dings mit Augen­maß agie­ren, um die Inno­va­tion und Ent­wick­lungs­of­fen­heit des Inter­nets nicht zu gefährden.

da fällt mir nur ein ech­tes *lol* ein: Zugang zum Inter­net ist ein “Grund­recht”. Soweit in Ord­nung. “Augen­maß” heisst immer “wir schrän­ken Frei­hei­ten ein, denn wir ent­schei­den was gut für Euch ist”. Gleich­zei­tig haben wir Schiss, dass die Mega-Kohle, die man mit dem Netz ver­die­nen kann, unse­ren Wirt­schafts­lob­by­is­ten, für die wir es jetzt gerade regu­lie­ren müs­sen, flö­ten geht. Geh wei­ter, Minister!

These 8 – Die gesamte Band­breite des Ord­nungs­rechts nut­zen
Der Staat hat das Recht und in man­chen Fäl­len auch die Pflicht, in Inter­net­dienste und Inter­net­nut­zun­gen, wie auch außer­halb des Inter­nets steu­ernd ein­zu­grei­fen. Klas­si­sche ord­nungs­recht­li­che Maß­nah­men kön­nen durch neue, „wei­che“ Steue­rungs­in­stru­mente ergänzt wer­den. Bei­spiele sind behörd­li­che War­nun­gen oder Ver­öf­fent­li­chun­gen von Ergeb­nis­sen ord­nungs­be­hörd­li­cher Kon­trol­len. Diese dür­fen jedoch nicht einem
mit­tel­al­ter­li­chen Pran­ger gleich­kom­men. Auch Trans­pa­renz unter­liegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Was soll diese These? Staat=mehr Ein­griff ins Netz. Nix Neues zum Rest, These ent­fällt. (10). Inklu­sive die­ser These hebt der Minis­ter jetzt rich­tig ab, wahr­schein­lich hat er sich zuviel und zu lange mit lee­ren Geblö­del abge­ben müssen:

These 9 – Auf bewährte Ein­griffs­be­fug­nisse zurück­grei­fen
Die Ein­griffs­rechte des Staa­tes zur Abwehr von Gefah­ren und Bekämp­fung der
Kri­mi­na­li­tät im Inter­net bestim­men sich nach den her­kömm­li­chen Maß­stä­ben – wir dür­fen das Inter­net weder als rechts­freien noch in ers­ter Linie als „kri­mi­nel­len“ Raum betrach­ten. Der Staat muss sich dabei am mil­de­ren Mit­tel und den Ein­griffs­be­fug­nis­sen der rea­len Welt orientieren.

Der Staat zen­siert. Der Staat schaut — nur so neben­bei — auch noch Deine Fest­platte an. Du gehst in den Knast!

These 10 – Rea­lis­ti­sche Erwar­tun­gen an die Sicher­heits­be­hör­den for­mu­lie­ren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Wo der Staat im Inter­net hoheit­lich han­deln will, muss er den damit ver­bun­de­nen Anspruch tat­säch­lich erfül­len kön­nen. Er sollte sich daher auf Maß­nah­men kon­zen­trie­ren, die in der digi­ta­len Welt wirk­lich umge­setzt wer­den kön­nen. Hierzu ist die Qua­li­fi­ka­tion und Aus­stat­tung von Ord­nungs– und Sicher­heits­be­hör­den zu über­prü­fen und zu ergän­zen.

Was ist das für ne These? Sollte eher eine Mit­tei­lung an den Haus­halt sein: kauft uns Com­pu­ter und lie­fert uns Fach­leute die das wis­sen, was wir nicht wis­sen. (ver­blei­ben noch 9).

These 11 – Tech­no­lo­gi­sche Sou­ve­rä­ni­tät wah­ren
Für die Wah­rung der tech­no­lo­gi­schen Sou­ve­rä­ni­tät des Staa­tes ist es erfor­der­lich, dass er natio­nale Kern
kom­pe­ten­zen erhält und för­dert. Hierzu braucht unser Land For­scher und Unter­neh­mer, die stra­te­gi­sche IT– und Inter­net­kom­pe­ten­zen erhal­ten und aus­bauen.
Ohne eine starke eigene IT-Industrie gera­ten wir in Abhän­gig­kei­ten, die unsere
Frei­hei­ten und unsere Ver­fas­sungs­iden­ti­tät gefähr­den kön­nen.

Die Frei­heit wird am Hin­du­kusch aus­län­di­schen Com­pu­ter­ex­per­ten ver­tei­digt. Das Weiß­buch der Bun­des­wehr des Jah­res 2011 wird um die “Wah­rung der Han­dels­rechte auch im Inter­net” ergänzt. Bun­des­prä­si­dent Wes­ter­welle wird es in einem Anfall von Men­schen­güte einem ARD-Reporter im Jahre 2018 auf dem Weg von Sili­con Val­ley nach St. Peters­burg erwäh­nen und tritt aus Empö­rung über die Reak­tio­nen der Poli­tik und der Medien zurück. Was für Spacken!

These 12 – Online-Angebote nut­zer­ori­en­tiert und kos­ten­ge­recht aus­bauen
Staat­li­che Ange­bote und Inno­va­tio­nen im Netz müs­sen unse­rem all­ge­mei­nen
Staats­ver­ständ­nis
folgen.

Wenn wir mal das Netz regu­liert haben, kriegt ihr das was wir wollen.

Bei der Frage, ob eine staat­li­che Auf­gabe im Inter­net erfüllt wer­den soll, müs­sen wir uns am Nut­zen für Bür­ger und Wirt­schaft ori­en­tie­ren.

Gesund­heits– und Bil­dungs­sys­tem kos­tet nur unnö­tig Geld. Unsere Lobby will, dass Ihr euch selbst ver­arz­tet und sel­ber schult. Auf Eure Kosten!

Der Nut­zen kann auch in der Teil­habe an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung beste­hen. Online-Konsultationen kön­nen Betei­li­gun­gen von Ver­bän­den und Inter­es­sen­grup­pen im kom­mu­na­len und staat­li­chen Rechts­set­zungs­ver­fah­ren durch eine zusätz­li­che Form der Bür­ger­be­tei­li­gung ergänzen.

Unsere Wahl­au­to­ma­ten machen für Euch das rich­tige Kreuz. Peti­tio­nen macht ihr bei uns. Ihr inter­es­siert uns immer noch nicht.

Die klas­si­schen Staats­auf­ga­ben, wie der Kul­tur– und Bil­dungs­auf­trag müs­sen beim Aus­bau der Ange­bote gebüh­rend berück­sich­tigt werden.

Bildungsauftrag…hab ich doch gesagt…Gesundheit fehlt noch…

Wir müs­sen bei allen staat­li­chen Ange­bo­ten auf eine gerechte Kos­tentei­lung ach­ten und von Fall zu Fall ent­schei­den, ob und in wel­chem Maße die Kos­ten für ein Online-Angebot vom Nut­zer oder von der All­ge­mein­heit getra­gen wer­den soll.

Also ent­we­der zahl ich, oder…moment…ich?

These 13 – Elek­tro­ni­sche Behör­den­dienste am Nut­zen aus­rich­ten
Elek­tro­ni­sche Behör­den­dienste sind aus­zu­bauen – sie die­nen einer effi­zi­en­ten,
wirt­schaft­li­chen und bür­ger­na­hen Ver­wal­tung. Bür­ger und Unter­neh­men erwar­ten von der öffent­li­chen Ver­wal­tung eine rasche, ein­fa­che und effek­tive Abwick­lung ihrer Behör­den­an­ge­le­gen­hei­ten. In Zei­ten knap­per öffent­li­cher Kas­sen muss die Ver­wal­tung noch wirt­schaft­li­cher arbei­ten. Der wei­tere
Aus­bau elek­tro­ni­scher Behör­den­dienste muss genutzt wer­den, um Ein­spar– und
Opti­mie­rungs­po­ten­ziale aus­zu­schöp­fen. Der elek­tro­ni­sche Zugang des Bür­gers zur Ver­wal­tung muss als zusätz­li­ches Ange­bot aus­ge­stal­tet wer­den.
Der her­kömm­li­che Zugang zur Ver­wal­tung muss dane­ben beste­hen blei­ben. Für Unter­neh­men kann eine Pflicht zum elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch mit der Ver­wal­tung begrün­det wer­den, soweit die elek­tro­ni­sche Abwick­lung sinn­voll und vor­teil­haft ist

Heisst: solange uns noch die Inter­net­aus­dru­cker­ge­ne­ra­tion — haupt­säch­lich — wählt, behal­ten wir ein paar Ange­stellte in den Bür­ger­äm­tern. Ansons­ten läuft alles über unser Netz. Unter­neh­men von denen wir Spen­den erhal­ten, oder in deren Auf­sichts­rä­ten wir sit­zen dür­fen ihre Steu­ern über unsere Spe­zi­al­ka­näle völ­lig unbe­ob­ach­tet abwickeln.

These 14 – Staat­li­che IT-Systeme attrak­tiv und sicher aus­ge­stal­ten
Staat­li­che IT-Systeme und Internet-Dienste müs­sen ange­sichts der
Abhän­gig­keit der Bür­ger und der Ver­wal­tung von ihnen sicher und unge­stört funk­tio­nie­ren, auf offe­nen Stan­dards basie­ren, von allen Men­schen platt­for­mu­n­ab­hän­gig genutzt wer­den kön­nen und größt­mög­li­che Trans­pa­renz bieten.

Genau: Ihr müsst unsere Com­pu­ter und unser Netz ver­wen­den. Eure Abhän­gig­keit muss gewahrt wer­den. Nur wir bli­cken dann noch durch. Kein anderer!

Staatliche IT-Systeme müs­sen so aus­ge­stal­tet sein, dass die Inte­gri­tät und
Geset­zes­bin­dung der Ver­wal­tung ebenso gewahrt bleibt wie das Ver­trauen des in das staat­li­che Ange­bot. Bürgers

Wir wer­den Euch nach­dem wir das Netz regu­lie­ren wie­der so lange gequirlte Pro­pa­gan­da­scheisse in Eure Hirne quet­schen, dass Ihr uns alles glau­ben wer­det. so wie Eure Väter und Groß­vä­ter auch schon!

Die Infor­ma­ti­ons­tech­nik muss den Anfor­de­run­gen der Ver­wal­tung und der Bür­ger fol­gen und nicht umge­kehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermes­sens­ent­schei­dung ein bestimm­tes Kri­te­rium nur des­halb nicht berück­sich­tigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.

Wir wer­den _alle_ Eure Bür­ger­rechte in Fet­zen reissen!

Ber­lin, den 22. Juni 1933 2010
Dr.
Tho­mas de Mai­zière
Bun­des­mi­nis­ter des Innern”

Zusam­men­fas­sung im L33tspeech:

14 The­sen:

4 The­sen: blabla

10 The­sen: Zen­sur, Regu­la­tion, Staats­mo­no­pol Internet

3 The­sen: Wir ent­las­sen die Ver­wal­tung, Schule über PC, Thea­ter kann man auch als Spiel bei uns runterladen.

Ein kata­stro­pha­les Armuts­zeug­nis unse­rer momen­ta­nen demo­kra­ti­schen Situa­tion. Der Text vom Minis­ter ist eine Kriegs­er­klä­rung an die Frei­heit aller Bür­ger, denn es geht nicht nur um die Regu­lie­rung des beste­hen­den Inter­nets, es geht auch um die Ein­schrän­kung des Bür­gers in Rich­tung Staat. Hier ver­deut­licht eine poli­ti­sche Klasse, dass sie mit dem Bür­ger nichts mehr zu tun haben will, außer des­sen Arbeits– und Finanz­kraft. Es ist un..glaub…lich!