Darüber gibt es bei Google unter den Begriffen Todesstrafe und Lissabon eine Menge zu entdecken:
“Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union erlaubt die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen bei Aufruhr und Aufstand.
Es ist vollkommen egal, welche Argumente Juristen und Politiker dazu vorbringen werden — wenn sie sich überhaupt äußern. Wenn das da drin steht, dann hat es einen Grund. Ich möchte weder in einem Staat noch einem Staatenverbund leben in dem das Töten von Menschen erlaubt ist — außer natürlich bei Notwehr oder Nothilfe.”
“Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz– und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Money: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus.
Money: Was kann man dagegen tun?
Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
Money: Welche Form von Widerstand meinen sie?
Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
Money: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen
Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.”
Auch wenn z.B. hier, die Thematik innerhalb der komplexen Verzweigungen der einzelnen Protokolle und Verträge näher erläutert wird, so finde ich alleine die Definition von Strafe und Straffreiheit, Zulässigkeit oder Nicht-Zulässigkeit von “Todesstrafe” in solchen Verträgen für bedenklich. Beim Lesen wird deutlich, dass da zuviel Interpretationsspielraum drin steckt.
Gut dieser Kommentar:
“Dort heißt es:
“(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
Großes Augenmerk sollte auf c) gelegt werden!”
und dieser Kommentar:
“Im Zusammenhang mit
– dem Vereinfachten Änderungsverfahren,
– der Flexibilitätsklausel,
– der unklaren Gewaltenteilung,
– dem Mangel an Initiativ– und Entscheidungsrechten des Europäischen Parlaments,
– der neoliberalen Grundausrichtung (freier Wettbewerb über soziale Gerechtigkeit)
– der schrittweisen Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips und
– der beschleunigten Aufrüstung
kann man die Beibehaltung dieses Schlupfloches für die Niederschlagung von Aufständen mit akzeptierter Todesfolge gar nicht anders verstehen, als als Vorbereitung für eine Oligarchenherrschaft.”
Wird sie medial ohne Aufhebens durchgesetzt (so wie bisher), wird niemand je etwas von dieser Vorbereitung auf den Eventualfall hören.
Weitet sich aber der Widerstand aus, kann es tatsächlich zu bürgerkriegsartigen Zuständen kommen, und die Oligarchen haben Justiz, Miliz und Polizei mit diesem Vertrag hinter sich.”
Soylent Green lässt grüßen..(was die Bürgeraufstände und die Oligarchen angeht).