“Künftig soll der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht darauf verpflichten, Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen”
Erschütternd zu beobachten, wie vereinzelte Länder versuchen diese EU-Kiste auf jeden Fall für sich auszunutzen. In dem Fall hier, in dem man unser BVG verkrüppelt, in dem Fall, wie ein Land ganz einfach die EU ignoriert.